Stellungnahme Attac-Urteil: Aus für angewandte Bildung
In dieser Stellungnahme möchte ich darlegen, dass das [Attac-Urteil vom
- Februar 2019](https://www.bundesfinanzhof.de/content/9-2019) ein Aus für die angewandte Bildung als Gemeinnützig bedeutet.
Die Argumentation ist wie folgt: Attac hat die Gemeinnützigkeit aberkennt bekommen, weil
Daher ist eine Tätigkeit, die darauf abzielt, die politische Willensbildung und die öffentliche Meinung im Sinne eigener Auffassungen zu beeinflussen, nicht als politische Bildungsarbeit gemeinnützig.
Diesem Satz stehen noch andere Sätze bei.
Demgegenüber ist nach dem Urteil des BFH für die zur Volksbildung gehörende politische Bildung wesentlich, politische Wahrnehmungsfähigkeit und politisches Verantwortungsbewusstsein zu fördern. Dabei können auch Lösungsvorschläge für Problemfelder der Tagespolitik erarbeitet werden. Politische Bildungsarbeit setzt aber ein Handeln in geistiger Offenheit voraus.
Bildung fällt: (1) Angewandte technische Bildung
Und nun nehme ich das Urteil und formuliere es um. Es wird politisch durch technisch ersetzt und ich schaue mir die angewandte Bildung zu Software an, wie wir sie im CoderDojo umsetzen.
Warum kann ich das tun? Weil in §52 der Abgabenordnung ebenfalls das Technische nicht drin steht und nur unter Bildung gefasst werden kann, damit der CoderDojo Deutschland e.V. seine Arbeit gemeinnützig machen kann.
(modifiziert) Demgegenüber ist nach dem Urteil des BFH für die zur Volksbildung gehörende technische Bildung wesentlich, technische Wahrnehmungsfähigkeit und technisches Verantwortungsbewusstsein zu fördern. Dabei können auch Lösungsvorschläge für Problemfelder der aktuellen Technik(Tagespolitik) erarbeitet werden. Technische Bildungsarbeit setzt aber ein Handeln in geistiger Offenheit voraus.
Nun kommt der Satz, der begründet, warum Attac nicht politischen Willen bilden darf, hier mit Coding:
Daher ist eine Tätigkeit, die darauf abzielt, die technische Willensbildung und die öffentliche Meinung im Sinne eigener Auffassungen zu beeinflussen, nicht als technische Bildungsarbeit gemeinnützig.
Folgendes passiert bei uns im CoderDojo: Kinder kommen, setzen sich an den Rechner und WIR haben vorbereitet, womit sie sich beschäftigen können. Natürlich dürfen sie auch eigene Sachen machen und das ist das Ziel. Sobald sie das aber selbst können, kommen sie oft nicht mehr zu uns.
Das sind Parallelen:
- WIR haben etwas vorbereitet. Man könnte uns unterstellen, dass wir nicht offen sind, weil wir bestimmte Vorlagen haben, die die Kinder für bestimmte technische Denkmuster fördern, z.B. sind die Mehrheit der Tutorials in imperativen Sprachen.
- Sie kommen nicht mehr zu uns, sobald sie selbst fähiger geworden sind. Da haben wir unseren Bildungsauftrag erfüllt, aber angerechnet wird es uns nicht. Ähnlich ist es bei Attac: Wenn Personen erfahren haben, wie sie und dass sie politische Bildungsarbeit an ihren Beispielen erfolgreich und mit Vernetzung durchführen können, stellt sich, vermute ich, die Frage, wie sie noch für ihre Ziele eintreten können, bzw. offenere, vernetzendere Arbeit vollführen können.
Wir können festhalten, dass es sich um die technische Willensbildung im Sinne eigener Auffassungen handelt, die hier beeinflusst wird.
Nun zur öffentlichen Meinung:
Die Kinder erstellen auch Webseiten. Sie erstellen auch Youtube-Videos.
Wenn Sie Code erstellen, halten wir sie an, diesen zu veröffentlichen,
damit andere davon lernen können, vor allem aber sie selbst im Dialog mit
anderen.
Es ist nur verständlich, dass man in Zeiten der Vernetzung, des Internets und
der “Network Ecomony” die Veröffentlichung wählt.
Parallele zu Attac:
Durch die Beeinflussung der Kinder mit den eigenen Denkmustern und Auffassungen
findet eine Veröffentlichung von (Quell-)Texten statt, die im Sinne dieser
eigenen Denkmuster und Auffassungen sind.
Fazit:
Es handelt sich also bei der technischen Befähigung durch angewandte
Programmierung und Veröffentlichung der Ergebnisse um
eine Tätigkeit, die öffentliche Meinung im Sinne eigener Auffassungen zu beeinflussen
Damit ist angewandte Bildung im technischen Bereich nicht gemeinnützig.
Bildung fällt: (2) Bildung in offenen Werkstätten
Diese Sätze des BFH wurden modifiziert, um politisch durch technisch zu ersetzen.
Technische Bildungsarbeit setzt aber ein Handeln in geistiger Offenheit voraus. Daher ist eine Tätigkeit, die darauf abzielt, die technische Willensbildung und die öffentliche Meinung im Sinne eigener Auffassungen zu beeinflussen, nicht als technische Bildungsarbeit gemeinnützig.
Hier ist auch wieder klar, dass es sich um eine technische Willensbildung handelt. Wer nicht 3d-drucken kann, kann es noch so wollen. Wer es kann und Will, kann den Willen weiter bilden. Die eigene Auffassung ist hier z.B. durch die Geräte und deren Fähigkeiten gegeben. Wie bei Attac leitet sich diese aus der Machbarkeit her.
Die FabLabs haben Leitlinien. Diese Leitlinie kann dezentral über Deutschland verteilt als eine Kulturwahrung für Offenheit und Bildung an diesen Orten verstanden werden. Gleichwohl ist es hier so, dass eine Selektion stattfindet. Die Leute, die sich an die offenen Leitlinien halten, wird man dort immer häufiger antreffen, dass es scheint, als seien die Leitlinien die ihren. Somit können die Leitlinien als die ihnen “eigene Auffassungen” gelten.
Folgerungen
Da das Wort “technisch” oben das Wort “politisch” ersetzte, können nun andere Bildungsbereiche fallen, die gleichzeitig auf eine Veröffentlichung abzielen. Wer also seine Ergebnisse ins Internet stellt, riskiert zwar nicht, die Gemeinnützigkeit zu verlieren, weil keiner klagt, sollte aber Wissen, dass andere Leute das sehen und sich eine Meinung bilden könnten, was wiederum nicht gemeinnützig nach BFH ist.
Zusammenfassung
Das Urteil vom Bundesfinanzhof sieht einen alten Begriff der Bildung als Grundlage, Attac das Urteil im Politischen Raum zu entziehen. Dieser alte Begriff der vermittelnden Lehre, nicht der angewandten Bildung ist es, der viele Gemeinnützigkeiten anderer Vereine zur Konsistenz aberkennen sollte, die Bildung durch Anwendung, erlebbare Bildung, also Bildung im Sinne Ghandis und anderer machen.
Fragestellungen
- Wie kann bedingungdloses Grundeinkommen nicht als gemeinnützig gelten? Ist der BFH überhaupt berechtigt, eine solche Auffassung zu vertreten?
- Was ist “geistige Offenheit” und ein Handeln in dieser? Natürlich hat die Plattform bestimmte Regeln, die befolgt werden, damit sie operiert. Diese sind aber von “geistiger Offenheit” zu unterscheiden. Es sind organisatorische Hürden, die NICHT gegen die Dialogfähigkeit der Beteiligten sprechen.