Creative Commons Lizenzen - Späße aus der Rechtswelt
Ich habe mal nach Creative Commons Lizenzen und deren Rechtlicher Umsetzung geschaut.
Folgendes stelle ich fest:
- Interpretation
- Es geht bei der NC-Lizenz um die primäre Absicht, mit der die Verbreitung geschieht. Das macht es schonmal schwierig, zu argumentieren. Wer kann in meinen Kopf schauen? Vor Gericht werde ich wohl meine Intention darlegen müssen.
- …
- Lichtbild
Das Foto wurde ohne CC-BY-SA-Link veröffentlicht. Deswegen erfolgte eine Klage. openjur und vermutlich auch das Gericht veröffentlicht es aber nun ohne Lizenz. - CC-BY einer Gruppe
Urheberrechte sind Rechte einer Person. Eine anonyme Gruppe kann nicht Lizenz geben, weil die, die sie nutzen nicht “sorgfältig” prüfen können, ob die Urheberrechte beachtet werden.
Ich kann also nicht schreiben “CC-BY Schülerklub” oder “CC-BY Verein”. In diesem Urteil zur Musik ist auch die Gemavermutung mit drin. - Rundfunk
Es ist von einer kommerziellen Nutzung der Werke in den öffentlich-rechtlichen Sendern auszugehen. - YouTube
Es gibt eine Klage gegen Youtube als Content-Provider. Diese ist mir zu lang und hat kaum was mit Creative Commons zu tun. Zu wissen: Es ist auch möglich, Gerichtsentscheidungen intransparent zu machen. - AdBlock
Ist es ok, die Webseite “abzuändern”, indem man Werbung entfernt? (72) Webseite als mediales Gesamtwerk.
Ja, das ist laut Urteil OK. Warum, konnte ich nicht rauslesen.